Es wird beantragt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom in den verbundenen Rechtssachen T-515/13 und T-719/13 aufzuheben;
- die Rechtssachen an das Gericht zurückzuverweisen;
- den Klägern die Kosten aufzuerlegen.
(Die Klage, der das EuG stattgegeben hatte, richtete sich gegen den Beschluss der Kommission C (2013) 4426 final vom über das auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen anwendbare Steuersystem, das auch als spanisches True-Lease-Modell (SEAF) bezeichnet wird (Staatliche Beihilfe SA.21233 C/2011 (ex NN/2011, ex CP 137/2006)). Die Kommission trägt mit ihrem Rechtsmittel u.a. vor, das EuG habe bei der Auslegung von Art. 107 Abs. 1 AEUV in Bezug auf die Begriffe "Unternehmen" und "selektiver Vorteil" sowie bei der Auslegung und Anwendung der Begründungspflicht Rechtsfehler begangen und die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf die Selektivität verzerrt.)
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