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LSG Sachsen Urteil v. - 5 RS 455/15

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1; VO-AVItech § 1; 2. DB § 1 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Arbeitgeber im Rechtssinn ist bei einem Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen eines Delegierungsvertrages der delegierende Betrieb und nicht der Einsatzbetrieb.

2. Beim VEB Bau- und Montagekombinat Süd Kombinatsbetrieb Zentrale Instandhaltung Leipzig handelte es sich weder um einen Massenproduktionsbetrieb im Bereich der Industrie (oder des Bauwesens), noch um einen gleichgestellten Betrieb.

Fundstelle(n):
NAAAF-74069

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