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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 R 2004/14

Gesetze: SGB IV §28p; InsO § 201; InsO § 210; InsO § 294

Leitsatz

Leitsatz:

Der Geltendmachung einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Leistungs- bzw. Zahlungsbescheid während des Restschuldbefreiungsverfahrens steht das insolvenzrechtliche Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach § 294 Abs. 1 InsO nicht entgegen. Das Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO schützt den Schuldner ebenso wenig vor der Titulierung einer Insolvenzforderung wie das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAF-74039

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