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BFH  - I R 6/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8c, GewStG § 10a S 10, AO § 163

Rechtsfrage

Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften:

1. Sind die Regelungen des § 8c KStG i.d.F. des UntStRefG 2008 und des § 10a Satz 10 GewStG i.d.F. des JStG 2009 einfachgesetzlich auch in Fällen einer vorweggenommenen Erbfolge anzuwenden (entgegen dem BStBl I 2008, 736 Rz 4 S. 2)?

2. Kann die Anwendung der § 8c KStG, § 10a Satz 10 GewStG auf Fälle der vorweggenommenen Erbfolge aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO unterbleiben?

Abweichende Steuerfestsetzung; Billigkeitsmaßnahme; Verlustabzug; Vermögensübertragung; Vorweggenommene Erbfolge

Fundstelle(n):
QAAAF-73780

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