1. Ist in Fällen, in denen die Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft durch mehrere Übertragungsakte verwirklicht wird, Voraussetzung für ein Eingreifen des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 2002 i.d.F. bis zur Änderung durch das UntStRefG 2008 (KStG 2002 a.F.) das Vorliegen eines sachlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Übertragungsakten?
2. Ist der Begriff der "Sanierung" in § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG 2002 a.F. ebenso zu verstehen wie in § 3 Nr. 66 EStG (zuletzt i.d.F. der Bekanntmachung vom ) und kann im Rahmen des § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG 2002 a.F. auch bereits eine drohende Sanierungsbedürftigkeit zur Anwendung der Sanierungsklausel führen?
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