Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mittels eines Blockheizkraftwerks
Betriebe gewerblicher Art können zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Mit Schreiben vom hat das BMF die bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mittels eines Blockheizkraftwerks im Einzelfall zu beachtenden Grundsätze zusammengefasst.
Auf Antrag wird es nicht beanstandet, wenn bei Zusammenfassungen, in denen das Blockheizkraftwerk vor dem in Betrieb genommen wird, die bisher geltenden Grundsätze angewandt werden.