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Wie weit geht die Zukunft beim Vorläufigkeitsvermerk für Kinderfreibeträge?
Kinderfreibetrag für 2014 verfassungswidrig?
[i]FG Niedersachsen, Beschluss vom 16. 2. 2016 - 7 V 237/15 NWB TAAAF-68206 Die Höhe des Kinderfreibetrags ist unter verfassungsrechtlichen Aspekten wieder in den Blickwinkel der Rechtsschutzberatung geraten. Anlass ist die Entscheidung des FG Niedersachsen in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz (Beschluss vom - 7 V 237/15 NWB TAAAF-68206, NZB eingelegt, Az. beim BFH: V B 37/16). Das Finanzgericht kommt zu der Erkenntnis, dass die Erhöhung des Kinderfreibetrags bereits für das Kalenderjahr 2014 hätte umgesetzt werden müssen. Selbst geringe Abweichungen begründen die Verfassungswidrigkeit, denn der Mindestwert des Existenzminimums darf überschritten, aber nicht unterschritten werden (, BStBl 1999 II S. 174). Darüber hinaus sind die Kinderfreibeträge ab Kalenderjahr 2014 zu niedrig für Kinder von 14 bis unter 18 Jahren mit mindestens 444 € und für Kinder über 18 Jahre mit mindestens 1.584 €. Nach dem Verständnis des Finanzgerichts gibt es keine sachlichen Gründe, warum das volljährige Kind nicht mit einem Erwachsenen verglichen werden sollte, dem ein höheres Existenzminimum zugebilligt wird.
Das H...