Steuerlehre Lösungsheft
18. Aufl. 2016
Print-ISBN: 978-3-470-59518-4
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Steuerlehre Lösungsheft (18. Auflage)
D. Gewerbesteuer
Zu 9.
Fall 1:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinn aus Gewerbebetrieb | 59.150,00 € | |
+ | Hypothekenzinsen < 100.000 € | 0,00 € |
+ | Verlustanteil an der Willi Wutz KG | 2.165,00 € |
– | Grundbesitzkürzung Für die Frage, ob der Grundbesitz zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehört, ist nach dem Stand vom 01.01. eines Jahres zu entscheiden (§ 20 Abs. 1 Satz 2 GewStDV). Beginnt die Steuerpflicht eines Gewerbetreibenden – wie hier – im Laufe des Erhebungszeitraums, so ist deshalb für diesen Erhebungszeitraum noch keine Kürzung vorzunehmen. | |
61.315,00 € | ||
abrunden auf volle 100 € | 61.300,00 € | |
– | Freibetrag | |
Der Freibetrag von 24.500 € wird nicht abgezogen, da es sich hier bei der GmbH um eine Kapitalgesellschaft handelt. | 0,00 € | |
61.300,00 € | ||
• | Steuermesszahl von 3,5 % ergibt einen GewSt-Messbetrag von | 2.145,00 € |
• | Hebesatz von 460 % ergibt eine Gewerbesteuer in Höhe von | 9.867,00 € |
S. 127
Fall 2:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bisheriger Gewinn lt. Steuerbilanz | 136.175,00 € | |||
► | Die aus Betriebsmitteln bezahlten Spenden sind keine abziehbaren Betriebsausgaben. Der Gewinn erhöht sich deshalb um | 12.500,00 € | ||
► | Das Disagio von 2.500 € ist 2016 nicht in voller Höhe eine abziehbare Betriebsausgabe. Es ist auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen, sodass in 2016 nur (2.500 € • ⅕ für 5 Monate =) 208 € abgezogen werd... |