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NWB BB 6/2016 S. 165

Datenschutz: Internetnutzung darf vom Arbeitgeber überwacht werden

Wenn ein Unternehmen die private Nutzung des Internets im Betrieb verbietet, darf es die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Beispielsweise dürfen private Chateinträge eingesehen werden. Verstöße rechtfertigen im Zweifel auch eine Kündigung. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden (EGMR, Urteil vom - 61496/08).