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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 188/16

Gesetze: KHG § 17c Abs. 4b; SGG § 159 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Seit dem sind Klagen wegen Krankenhausvergütung mit einem Streitwert, der 2.000 Euro nicht übersteigt, auch dann ohne vorherige Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zulässig, wenn sie vor dem erhoben worden sind.

2. Bei der Zurückverweisung an das Sozialgericht nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGG wegen mangelnder Entscheidung in der Sache kommt es darauf an, ob die Klage im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts zulässig ist, nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Sozialgerichts.

Fundstelle(n):
AAAAF-73460

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