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BMF 04.03.2016 IV C 4 - S 2290/07/10007: 031, BBK 10/2016 S. 464

Steuerrecht | BMF-Schreiben zur Tarifbegünstigung bei Entlassungsentschädigungen

Das BMF folgt der BFH-Rechtsprechung und gewährt bei Entlassungsentschädigungen auch dann eine Tarifbegünstigung nach § 34 EStG, wenn die Entschädigung in zwei Teilbeträgen in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird und einer der beiden Teilbeträge nur geringfügig ist. Dies ist der Fall,

  • [i]Geringfügiger Teilbetrag ist unschädlichwenn der Teilbetrag nicht mehr als 10 % der Hauptleistung ausmacht oder

  • [i]Nur Hauptbetrag wird begünstigtwenn der Teilbetrag niedriger ist als die Steuerbegünstigung für den Hauptbetrag.

Hinweis:

[i]Zusammenballung grundsätzlich erforderlichGrundsätzlich setzt die Tarifbegünstigung nach § 34 EStG die Auszahlung der Entschädigung in einem einzigen Veranlagungszeitraum (VZ) voraus; denn nur S. 465dann kommt es zu einer sog. Zusammenballung von Einkünften und damit zu einer Progressionsbelastung, die durch die Tarifbegünstigung abgemildert werden soll.

Das BMF-Schrei...