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FG Köln Urteil v. - 2 K 2466/12

Gesetze: UStDV § 61 Abs 2 Satz 1, 3, UStG § 18 Abs 9 Satz 2 Nr 2

Umsatzsteuer

Antrag auf Vorsteuervergütung; Erfordernis der Rechnungseinreichung in elektronischer Form innerhalb d. Antragsfrist

Leitsatz

Nach § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 2 UStG i.V.m. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV sind dem Vergütungsantrag auf elektronischem Weg die Rechnungen und Einfuhrbelege in Kopie beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 € beträgt. Dieser Gesetzeswortlaut kann nur dahingehend verstanden werden, dass die Rechnung mit dem Antrag, und damit auch innerhalb der Antragsfrist einzureichen sind. Denn sie sind ihm ausdrücklich "beizufügen". Die Frist für die Antragseinreichung gilt folglich auch für die Einreichung von Rechnungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAF-73243

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