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FG Berlin-Brandenburg  v. - 6 K 6371/12 EFG 2016 S. 871 Nr. 11

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 2, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 3, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5, FGO § 48 Abs. 2, HGB § 131 Abs. 1 Nr. 3, HGB § 161 Abs. 2, HGB § 146 Abs. 1, AO § 183 Abs. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Alleinige Klagebefugnis der nach dem Gesellschaftsvertrag einer KG als Liquidatorin vorgesehenen Komplementär-GmbH hinsichtlich des einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheids der KG bei Eintritt des Liquidationsfalls infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der noch nicht vollbeendeten KG

keine Klagebefugnis der Gesellschafter trotz Einzelbekanntgabe des Gewinnfeststellungsbescheids

Leitsatz

1. Ist nach dem Gesellschaftsvertrag einer KG nur die Komplementär-GmbH als geschäftsführende Gesellschafterin oder ein von der Komplementär-GmbH bestimmter Dritter als Liquidator vorgesehen, befindet sich die KG infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen in Liquidation, ist sie aber noch nicht vollbeendet, so ist hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der KG weiter die KG, vertreten durch die Komplementär-GmbH als Liquidatorin, und nicht etwa der Insolvenzverwalter klagebefugt; die Gesellschafter der KG sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Nichterfüllung der Ausnahmetatbestände nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 FGO auch dann weiter nicht klagebefugt, wenn ihnen der Feststellungsbescheid im Weg der Einzelbekanntgabe nach § 183 Abs. 2 AO bekanntgegeben worden ist (gegen und v. , IV B 73/13).

2. Verfügt die KG bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch über Vermögen und steht zudem die Frage im Raum, ob Nachschüsse der Gesellschafter zu erlangen sind, so bewirkt die Insolvenzeröffnung nicht zugleich die Vollbeendigung der Gesellschaft. Eine noch nicht erfolgte Löschung im Handelsregister ist ebenfalls als Indiz gegen eine Vollbeendigung zu werten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 17
DStRE 2017 S. 888 Nr. 14
EFG 2016 S. 871 Nr. 11
LAAAF-73238

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