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NWB direkt Nr. 20 vom Seite 572

Einkünfte aus Kapitalvermögen – (K)Ein Beratungsfeld für Steuerberater

Mario Kuppe

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAF-72940 Aufgrund der Bindungswirkung von Verwaltungsanweisungen müssen die Banken für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs die Auffassung der Finanzverwaltung umsetzen, wodurch dem Steuerpflichtigen finanzielle Nachteile drohen können. Korrekturmöglichkeiten und Lösungsansätze für Sachverhalte, die alle Kapitalanleger betreffen können, wurden in [i]Kuppe, NWB 19/2016 S. 1451NWB 19/2016 S. 1451 dargestellt. Nachfolgend werden Einzelsachverhalte aufgeführt, zu denen eine von der Verwaltungsmeinung abweichende Rechtsprechung vorliegt. Nur durch die Identifizierung dieser Sachverhalte im Depot des Steuerpflichtigen und Korrektur bzw. Änderung in der Veranlagung lassen sich die Vorteile einer abweichenden Rechtsprechung sichern.

Ausführlicher Beitrag s. .

Von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsprechung – Einzelsachverhalte

Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen betreffen insbesondere die nachfolgenden Einzelsachverhalte: