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BMF 19.04.2016 III C 2 - S 7106/07/10012-06, NWB 20/2016 S. 1485

Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Durch Art. 12 des StÄndG 2015 vom (BGBl 2015 I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst. Die Änderungen sind am in Kraft getreten. Es gilt eine Übergangsregelung, nach der die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung weiterhin möglich ist. Zur Anwendung der Übergangsregelung nimmt das Stellung und gibt nähere Auslegungshinweise.