Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Durch Art. 12 des StÄndG 2015 vom (BGBl 2015 I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst. Die Änderungen sind am in Kraft getreten. Es gilt eine Übergangsregelung, nach der die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung weiterhin möglich ist. Zur Anwendung der Übergangsregelung nimmt das Stellung und gibt nähere Auslegungshinweise.