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BFH 02.03.2016 II R 27/14, NWB 20/2016 S. 1486

Grunderwerbsteuer | Zum Ansatz des Meistgebots als Bemessungsgrundlage

Nach dem ist beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

Anmerkung:

Die Klägerin erwarb als Meistbietende bei Zwangsversteigerungen mehrere Eigentumswohnungen. Im Einspruchsverfahren begehrte sie die Minderung der jeweiligen Bemessungsgrundlagen um die anteilig auf die jeweiligen Eigentumswohnungen entfallenden angesparten Instandhaltungsrückstellungen. Das Finanzgericht wies die Klage mit der Begründung ab, die jeweils zum Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Instandhaltungsrückstellungen seien nicht Gegenstand der Erwerbe gewesen ( NWB PAAAE-70908). Der ...