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LSG Sachsen Beschluss v. - 7 AS 1267/15 B PKH

Gesetze: SGG § 73a i.V.m. ZPO § 114

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Sinne des § 73a SGG i.V.m. § 114 ZPO.

2. Ein sein Kostenrisiko vernünftig abwägender Beteiligter, der die Prozesskosten aus eigenen Mitteln finanzieren muss, hätte ein Verfahren nicht (weiter) betrieben, solange dieselbe Rechtsfrage bereits in einem anderen parallelen Verfahren desselben Klägers zur Entscheidung ansteht und noch nicht bestands- bzw. rechtskräftig beschieden ist (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
ZAAAF-73054

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