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Besteuerung von Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Kommunen
Kapitalgesellschaften der „öffentlichen Hand“
Die Verfasser verantworten turnusmäßig an der Fachhochschule für Finanzen Seminare zur „Besteuerung der öffentlichen Hand“. Die Veranstaltungen werden im Grund- und Hauptstudium z. T. unter Mitwirkung von Gastreferenten der OFD NRW durchgeführt. Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die Besteuerung der privatrechtlichen „öffentlichen“ Kapitalgesellschaften der juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), namentlich der Kommunen.
I. Hintergrund
Die „öffentliche Hand“, hier als Sammelbegriff für jPöR, kann im Rahmen ihrer umfangreichen wirtschaftlichen Betätigung
Betriebe gewerblicher Art (BgA) gründen oder
privatrechtliche Rechts- und Organisationsformen nutzen.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Wahl der Organisationsform ist – neben allgemeinen wirtschaftlichen Zielen – regelmäßig die steuerrechtliche Optimierung insbesondere durch Einheitsbildung mehrerer Steuerobjekte und Verlustverrechnung von ertragreichen mit verlustbringenden Tätigkeiten im kommunalen Wirtschaftsrecht. Wird die öffentliche Hand „wirtschaftlich“ tätig, ist sie grds. nicht nur Steuergläubiger, sondern – aus wettbewerbspolitischen Gründen – auch S...