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Niederlande | Erneute Änderung des DBA Niederlande
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden soll abermals geändert werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom zur Änderung des DBA Niederlande 2012 vor (BT-Drucks. 18/8208). Das Änderungsprotokoll regelt u. a. Anpassungen bei der Besteuerung für Vergütungen des Bordpersonals von Flugzeugen, See- und Binnenschiffen (in Anknüpfung an das aktuelle OECD-Musterabkommen). Vergütungen des Bordpersonals können in Zukunft auch in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das das Schiff oder Luftfahrzeug betreibt. Daneben wird u. a. die Territorialklausel aktualisiert.