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BFH | Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentanteilen
(1) Private Veräußerungsgeschäfte mit Anteilen an in- und ausländischen Investmentfonds unterlagen im Streitjahr 1999 der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. (2) Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Anleger den Anteilsschein gem. § 11 Abs. 2 KAGG an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgibt.
Die Klin. kaufte und verkaufte im Streitjahr zahlreiche Anteile an in- und ausländischen Investmentfonds. Die Haltedauer betrug jeweils weniger als ein Jahr. Die Klin. machte geltend, dass die Gewinne aus dem Handel mit den Investmentfondsanteilen nicht nach § 23 EStG besteuert werden dürften; denn das EStG werde vollständig durch die spezielleren Vorschriften des KAGG und des AuslInvestmG verdrängt. Diese Rechtsansicht lässt sich in der Tendenz zwei Urteilen des Ersten Senats entnehmen...