Erhöhung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung - verschleierte Darlehensgewährung
Leitsatz
Die
Angabe des Verwendungszwecks "Rechts- und Beratungskosten" auf einer
Überweisung für einen tatsächlich als Darlehen gewährten Betrag,
die auch zu einer inhaltlich falschen Bilanz führt, sowie die Auszahlung
an eine andere Person als der Darlehensnehmerin spricht für eine
Verschleierungstaktik und führt zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 14/2016 S. 675 DStZ 2016 S. 511 Nr. 14 EFG 2016 S. 907 Nr. 11 GmbH-StB 2016 S. 209 Nr. 7 QAAAF-72876
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