Art der Leistung und Leistungszeitpunkt bei sog. Prepaid-Verträgen (Mobilfunk)
Leitsatz
1. Die Stpfl. hat bereits mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Guthaben auf den Prepaid-Konten und nicht erst bei
der späteren Verwendung dieser Guthaben für Telefonate etc. gegenüber den Erwerbern sonstige Leistungen erbracht.
2. Der für die Entstehtung der USt maßgebliche Zeitpunkt für die sonstige Leistung ist bei unmittelbar auf das Prepaid-Konto
aufgeladenen Guthaben der Aktivierungszeitpunkt und bei Erwerb von Guthabenkarten zur späteren Aktivierung der Erwerbszeitpunkt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 10 Nr. 6 DStRE 2017 S. 353 Nr. 6 EFG 2016 S. 772 Nr. 9 UStB 2016 S. 209 Nr. 7 Ubg 2017 S. 223 Nr. 4 JAAAF-72861
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