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Einkünfte aus Kapitalvermögen – (K)Ein Beratungsfeld für Steuerberater?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAF-72360 Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber das Besteuerungsverfahren für das Kapitalvermögen auf die Kreditinstitute übertragen. Hierdurch ist vieles einfacher und effizienter geworden. Im Idealfall sind auf Bankebene bereits alle Tatbestände berücksichtigt und eine Steuererklärung ist nicht mehr nötig. Für den Anleger und seinen steuerlichen Berater gibt es in diesem Fall nichts oder nur sehr wenig zu tun. Sieben Jahre Abgeltungsteuerpraxis zeigen jedoch häufig genau das Gegenteil. Um Haftungs- und Reputationsfragen sowie finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollte der Prozess der Bearbeitung der Einkünfte aus Kapitalvermögen angepasst werden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Implementierung einer „Tax Compliance-Kapitalvermögen“
[i]„Abschreiben“ der Steuerdokumente reicht nichtWegen eines oftmals nicht existierenden Prozesses werden in der Praxis für die Erklärung der Kapitaleinkünfte im Regelfall lediglich die Bankbescheinigungen abgeschrieben. Dieses (unzureichende) Vorgehen hat mit zunehmendem Vermögen des Mandanten erhebliche Auswirkungen auf Haftungsfragen und es drohen Besteuerungsnachteile, denn die Kreditinstitute [i]Kreditinstitute müssen Verwaltungsauffassung umsetzenmüssen für Kapitalertragsteuerzwecke die Auff...