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StBMag Nr. 5 vom Seite 8

BFH Urteil – nun anhängige Verfassungsbeschwerde!

Immer diese Verfassungswidrigkeit! In diesem Beitrag ist das leider auch wieder Thema. Konkret geht es um die Frage: Was geschieht verfahrensrechtlich, wenn eine BFH-Entscheidung mit Verfassungsbeschwerde „angegriffen“ wird? Anlass sind aktuelle Verfahren: 2 BvR 2445/15 zu (beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben), 2 BvR 2167/15 zu (Abgeltungssteuer/Antrag auf Anwendung Teileinkünfteverfahren), BvR 180/16 zu (zumutbare Belastung).

Einspruchsverfahren ruhen per Gesetzeskraft gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO, wenn ein Verfahren u. a. beim BVerfG anhängig ist. Parallel dazu gilt ein Vorläufigkeitsvermerk weiter oder könnte neu bestimmt werden (§ 165 Abs. 1 Nr. 3 AO). Um diese verfahrensrechtlichen (notwendigen) Folgen erfassen zu können, bedarf es der Kenntnis über die anhängige Verfassungsbeschwerde. Jetzt entsteht die große Informations- und Zeitlücke im Verfahrensrecht, die sich zu Lasten der rechtsschutzsuchenden Bürger auswirkt. Für die zu begründende Verfassungsbeschwerde ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Leider werden die Informationen über eine anhängige Verfassungsbeschwerde in einem erheblich längeren Zeitraum veröffe...