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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 190/15 NZB

Gesetze: SGG § 145; SGG § 144 Abs. 1; SGG § 144 Abs. 2; SGB X § 45; SGG § 136 Abs. 1 Nr. 6

Leitsatz

Leitsatz:

Die Rechtsanwendung von § 45 SGB X auf den Einzelfall hat im Regelfall keine grundsätzliche Bedeutung, die zum Erfolg einer auf § 145 SGG gestützten Nichtzulassungsbeschwerde führt. Die Regelung in § 45 Abs. 1 SGB X dient der Korrektur fehlerhafter Bescheide. Wenn die Behörde erkennt, dass ein Betriebskostenguthaben entgegen der Regelung in § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II im falschen Monat angerechnet worden ist, darf diese Entscheidung unter Beachtung der Einschränkungen des § 45 Abs. 2 bis 4 SGB X korrigiert werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
JAAAF-72660

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