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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 14 AS 99/16 B ER

Gesetze: SGG § 172 Abs. 3 Nr. 1; SGG § 144 Abs. 1 S. 1-2

Leitsatz

Leitsatz:

Der Gegenstandswert der Beschwerde bestimmt sich nach dem Geldbetrag um den unmittelbar gestritten wird. Rechtliche und wirtschaftliche Folgewirkungen bleiben auch bei Geldleistungen des SGB II außer Betracht.

Fundstelle(n):
MAAAF-72633

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