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LSG Bayern Beschluss v. - L 1 LW 14/13

Der 1944 geborene Kläger fordert die Gewährung einer Altersrente von der Beklagten ohne Abgabe des Unternehmens der Landwirtschaft (Hofabgabe). Er stellte am 05.06.2012 einen Antrag auf Gewährung von Regelaltersrente. Ihm sei das Abgabeerfordernis bekannt; es könne aber nicht sein, dass er mit Erreichen des Rentenalters zur Abgabe "gezwungen" werde. Eine Abgabe sei ihm auch nicht möglich, weil kein Nachfolger vorhanden sei. Die Beklagte lehnte den Antrag mit Bescheid vom 08.11.2012 wegen der noch nicht vollzogenen Abgabe ab. Mit Bescheid vom 22.11.2012 lehnte sie einen weiteren Antrag vom 20.11.2012 unter denselben Umständen ab.

Fundstelle(n):
NAAAF-72624

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