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Veräußerung eines Miteigentumsanteils
BFH ändert seine Rechtsprechung
Der BFH hat entschieden, dass die Veräußerung des Miteigentumsanteils an einer Sache (Buch) Gegenstand einer Lieferung sein kann. Diese Lieferung kann auch ohne Buchnachweis steuerfrei sein.
Verkauf des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Buch
Streitig war die Beurteilung der Veräußerung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Buch, die 2008 erfolgt war. Das Buch wurde von der Käuferin des Miteigentumsanteils, einer Galerie in London, in Deutschland abgeholt und nach Großbritannien verbracht. Dort wurde es nach entsprechenden Untersuchungen ausgestellt und letztendlich an eine Sammlung in den USA weiterverkauft. Danach wurde auch der zweite hälftige Miteigentumsanteil an die britische Galerie veräußert. Das Finanzamt sah darin den Verkauf des gesamten Buchs, weil der Käuferin die Verfügungsmacht an dem gesamten Werk verschafft worden sei. Daher beurteilte es diesen Vorgang mangels Belegnachweises zunächst als im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung; der Verkauf des zweiten Miteigentumsanteils wurde als Änderung der Bemessungsgrundlage aufgefasst. Im Klageverfahren brachte das Finanzamt vor, dass die Veräußerung eines Miteigentumsanteils keine Lieferung darstelle, ...