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KSR Nr. 5 vom Seite 7

Teilwertabschreibung einer Zinsforderung als verdeckte Gewinnausschüttung

Zinsforderung und zugrunde liegende Darlehnsforderung getrennt zu bilanzieren

Jens Intemann

Ansprüche auf Zinszahlungen, die auf der Gewährung eines verzinslichen Darlehens beruhen, sind neben dem Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags eigenständig zu bilanzieren. Wird die Darlehensforderung auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben und die Teilwertabschreibung als vGA behandelt, bedeutet dies nicht, dass auf die Bilanzierung der Zinsforderung zu verzichten ist. Vielmehr ist die Zinsforderung trotz Wertberichtigung der zugrunde liegenden Darlehensforderung sowohl in der Steuer- als auch in der Handelsbilanz anzusetzen und ihrerseits auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben.

Darlehensgewährung ohne Sicherheiten an eine nahe stehende Person

Eine GmbH gewährte B im Jahr 1999 ein unbesichertes Darlehen über 205.000 DM, das zu 6 % zu verzinsen war. B war der Ehemann der Nichte der Ehefrau des Alleingesellschafters und Geschäftsführers der GmbH. Das Darlehenskonto wurde als Verrechnungskonto geführt und die vertraglich geschuldeten Zinsen wurden nicht gezahlt, sondern dem Verrechnungskonto am Ende des Jahres belastet. Zum betrug die Darlehensforderung 184.266,94 €. Die Zinsforderungen wurden letztmalig im Streitjahr 2003 auf dem Verrechnungskonto erfasst. In den Streit...