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FG Düsseldorf 23.05.2014 1 K 1723/13 U, BBK 9/2016 S. 414

Umsatzsteuer | Verbilligter Parkplatz für Arbeitnehmer als entgeltliche Leistung

Die verbilligte Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer unterliegt der Umsatzsteuer, da es sich um eine entgeltliche Leistung des Arbeitgebers handelt.

Der Kläger hatte seinen Arbeitnehmern, die regelmäßig Außentermine wahrnehmen mussten, Parkplätze zum [i]Vermietung an Arbeitnehmer zum halben PreisPreis von 27 € monatlich überlassen, die er selbst für 55 € angemietet hatte.

Nach Ansicht des FG Düsseldorf unterlag die von den Arbeitnehmern gezahlte Miete in Höhe von 27 € der Umsatzsteuer, die aus dem Bruttobetrag von 27 € herauszurechnen war.S. 415

Hinweis:

[i]Mindestbemessungsgrundlage und USt-PflichtBei der verbilligten Überlassung an Arbeitnehmer kann die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG zur Anwendung kommen. Die Parkplatzüberlassung ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ausdrücklich nicht umsatzsteuerfrei.

Der Umsatzsteuerbarkeit stand [i]Überwiegendes unternehmerisches Interesse irrelevantnicht entgegen, dass die Überlassung der Parkplät...