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FG Köln Urteil v. - 5 K 585/14 EFG 2016 S. 831 Nr. 10

Gesetze: ErbStG § 3 Abs 1 Nr. 1, BGB § 2174, BGB, BGB § 1939, GrEStG § 3 Nr 2

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer-Befreiung bei Kaufrechtsvermächtnis zum Verkehrswert?

Leitsatz

1) Der Grundstückserwerb durch Kaufrechtsvermächtnis ist grundsätzlich nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V. mit § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.

2) Wird dem Bedachten nur das Recht vermacht, das Grundstück vom Erben (oder dem sonst Beschwerten) zum Verkehrswert zu kaufen, findet § 3 Nr. 2 GrEStG keine Anwendung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 831 Nr. 10
ErbStB 2016 S. 173 Nr. 6
NWB-EV 2016 S. 193 Nr. 6
UAAAF-72412

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