Keine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der elektronischen Steuerklärung
Sicherheit der Datenübertragung mittels „ELSTERBASIS”
keine Datenübermittelung mittels CD oder USB-Stick
Leitsatz
1. Erzielen zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Steuerpflichtige höhere Gewinneinkünfte als 410 Euro müssen sie ihre Einkommensteuererklärung
nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln.
2. Eine unbillige Härte liegt nur vor, wenn dies für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.
3. Das Produkt „ELSTERBASIS” wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und gewährleistet
ein hinreichendes Maß an Datensicherheit.
4. Eine Datenübermittlung mittels eines Datenträgers, sei es in Form einer CD oder eines USB-Sticks, als Zwischenform zur
elektronischen Datenübermittlung ist weder zulässig noch verfassungsrechtlich geboten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 2 DStRE 2017 S. 373 Nr. 6 EFG 2016 S. 723 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2016 S. 1411 Ubg 2017 S. 226 Nr. 4 TAAAF-72408
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