Keine gewerblichen Einkünfte bei der Vermietung von Wohnungen im Rahmen eines betreuten Wohnens
Beschwer bei der Feststellung gewerblicher Einkünfte
keine gewerbliche Prägung einer KG bei Geschäftsführungsbefugnis der Kommanditisten
Leitsatz
1. Eine Beschwer ist hinsichtlich der Feststellung der Einkunftsart auch dann gegeben, wenn im Streitjahr negative Einkünfte
aus Gewerbebetrieb festgestellt werden, da sich aufgrund des Grundsatzes des Bilanzenzusammenhangs in den Folgejahren negative
Auswirkungen aus der Feststellung der Gewerblichkeit der Tätigkeit ergeben können.
2. Erträge aus der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des sog. betreuten Wohnens sind nicht als Einnahmen aus Gewerbebetrieb
sondern als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren, wenn von dem Vermieter neben der Vermietungsleistung
lediglich unterstützende Leistungen für die altersadäquate Wohnungsnutzung der Mieter erbracht werden.
3. Die Bezahlung der Erschließungskosten bei der Errichtung eines Vermietungsobjekts führt nicht zu Umqualifizierung von Vermietungseinkünften
in gewerbliche Einkünfte.
4. Die gesellschaftsvertraglich geregelte Geschäftsführungsbefugnis von Kommanditisten reicht aus, um eine gewerbliche Prägung
einer Gesellschaft gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auszuschließen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 1814 Nr. 31 DStR 2017 S. 6 Nr. 3 DStRE 2017 S. 266 Nr. 5 DStZ 2016 S. 437 Nr. 12 EFG 2016 S. 820 Nr. 10 KÖSDI 2016 S. 19872 Nr. 7 ZAAAF-72406
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