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Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 1. 7. 2016
[i] BMS, Pressemitteilung vom 20. 4. 2016 Zum steigen die Renten in den alten Bundesländern um 4,25 % und in den neuen Bundesländern um 5,95 %. Zudem erhöht sich der aktuelle Rentenwert zum in den alten Bundesländern von 29,21 € auf 30,45 €. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle [i]Aktueller RentenwertRentenwert (Ost) von 27,05 € auf 28,66 €. Der aktuelle Rentenwert ist eine wichtige Bestimmungsgröße für die Frage der Hinzuverdienste zu bestimmten Renten. Das gilt für [i]Anpassung der Hinzuverdienstgrenzenalle Hinterbliebenenrenten bundesweit und zusätzlich für vorgezogene Altersrenten sowie Erwerbsminderungsrenten in den neuen Bundesländern. Änderungen des aktuellen Rentenwerts führen also zu einer Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen. Die wichtigsten Hinzuverdienstgrenzen ab :
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Rente | Möglicher
monatlicher Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung in € | |
West | Ost | |
Altersvollrente ab
Erreichen der Regelaltersgrenze 2016 ab 65 Jahre und 5 Monate (bis zur Anhebung
auf 67 Jahre) | Hinzuverdienst
unbegrenzt möglich | Hinzuverdienst
unbegrenzt möglich |
Altersvollrente vor
Erreichen der Regelaltersgrenze | 450,00 | 450,00 |
Altersteilrente vor
Erreichen der Regelaltersgrenze Mindesthinzuverdienstgren... / / / |