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KG Beschluss v. - 1 W 907/15

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines im Grundbuch eingetragenen GbR-Gesellschafters bedarf es keiner Vorlage des Gesellschaftsvertrags, wenn die Erbfolge in der Form des § 35 GBO nachgewiesen ist und sowohl die Erben als auch die weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter die Berichtigung gemäß §§ 19, 29 Abs. 1 S. 1 GBO bewilligen.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2016 S. 1340
ZIP 2016 S. 822 Nr. 17
CAAAF-72230

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