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Prüfschema zur Umsatzsteuer (allgemein)
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Das Umsatzsteuergesetz folgt wie jedes Steuergesetz einer gewissen Besteuerungssystematik. Dieser Beitrag zeigt das allgemeine Prüfschema, mit dem sich Sachverhalte auf ihre umsatzsteuerlichen Folgen hin beurteilen lassen.
I. Vorbemerkung
Bei der Umsatzsteuer ist es wichtig, die Systematik der Besteuerung zu beachten, um alle relevanten Aspekte eines zu prüfenden Sachverhalts abzudecken. Die für die Umsatzsteuer relevanten Fragen sind nachfolgend aufgeführt und werden in Abschnitt II einzeln näher erläutert.
Das Prüfschema enthält keine Hinweise zur Einfuhr bzw. zur Einfuhrumsatzsteuer, die in den Anwendungsbereich der Zollverwaltung fallen.
Handelt es sich um eine steuerbare Leistung?
Liegt eine Unternehmereigenschaft vor?
Welche Leistungsart liegt vor?
Wo ist der Ort der Lieferung oder des innergemeinschaftlichen Erwerbs?
Wo ist der Ort der sonstigen Leistung?
Liegt eine Steuerbefreiung vor oder ist die Leistung steuerpflichtig?
Kann ggf. auf eine Steuerbefreiung verzichtet werden?
Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage?
Welcher Steuersatz gilt? Kommt eine Steuerermäßigung in Betracht?
Zu welchem Zeitpunkt entsteht die Umsatzsteuer?
Wer ist der Steuerschuldner?
Besteht eine Vorsteuerabzugsberechtigung?
Wie hoch ist die Vorsteuer?
Ist die Vorsteuer zu berichtigen?
Wie hoch ist die Steuerschuld?
Wann muss die Umsatzsteuer entrichtet werden?
Welche Sonder- und Zusatzregelungen gilt es zu beachten?
II. Prüfschemata
Das Umsatzsteuergesetz gliedert sich in folgende Abschnitte:
Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften.
Im Einzelnen ergeben sich nach dem Rechtsstand folgende Prüfschemata:
1. Steuerbarkeit (§ 1 UStG, § 1a UStG, § 1b UStG)
Liegt eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) vor
durch einen Unternehmer?
im Inland?
gegen Entgelt?
im Rahmen des Unternehmens?
Liegt eine Einfuhr vor?
Liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor?
2. Unternehmereigenschaft und Unternehmen (§ 2 UStG)
Liegt eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor?
Besteht eine Selbständigkeit?
Wird die Tätigkeit nachhaltig ausgeübt?
Besteht die Absicht, Einnahmen zu erzielen?
Welche weiteren gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten werden für die Bestimmung des Unternehmens ausgeübt?
3. Leistungsart (§ 3 UStG)
Liegt eine Lieferung vor?
Liegt eine Werklieferung vor?
Handelt es sich um ein Kommissionsgeschäft?
Handelt es sich um eine Lieferung mittels elektronischer Schnittstelle?
Handelt es sich um eine Gehaltslieferung?
Liegt eine sonstige Leistung vor?
Liegt eine Werkleistung vor?
Handelt es sich um eine Dienstleistungskommission?
Handelt es sich um einen Tausch oder eine tauschähnliche Leistung?
Handelt es sich um einen Gutschein?
Liegt eine unentgeltliche Wertabgabe vor?
4. Ort der Lieferung (§ 3 Abs. 6 bis Abs. 8 UStG, §§ 3c - 3g UStG)
Findet eine Warenbewegung statt?
Wo beginnt oder endet die Warenbewegung des gelieferten oder des erworbenen Gegenstandes?
Wo wird die Verfügungsmacht verschafft?
Liegt ein Reihengeschäft vor?
Liegt eine Lieferung aus dem Drittland nach § 3 Abs. 8 UStG vor?
Liegen Versandhandelslieferungen bzw. Fernverkäufe nach § 3c UStG vor?
Liegen besondere Restaurationsumsätze nach § 3e UStG vor?
Liegt eine unentgeltliche Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG – wegen § 3f UStG – vor?
Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte nach § 3g UStG?
5. Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG, § 3b UStG und § 3e UStG)
Von wo betreibt der leistende Unternehmer sein Unternehmen (Ursprungslandprinzip)?
Von wo betreibt der Leistungsempfänger sein Unternehmen (Bestimmungslandprinzip)?
Wird die sonstige Leistung an einen Unternehmer oder einen Nichtunternehmer ausgeführt?
Handelt es sich bei der sonstigen Leistung um
einen Grundstücksumsatz nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG?
eine kurzfristige Vermietungsleistung eines Beförderungsmittels nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG? Kommt ggf. die Sonderregelung nach § 3a Abs. 7 UStG in Betracht?
eine kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche oder unterhaltende Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG?
einen Restaurationsumsatz nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b UStG?
eine Vermittlungsleistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG?
eine Veranstaltungsleistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG?
eine Leistung an einen Leistungsempfänger im Drittland nach § 3a Abs. 4 UStG?
eine Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder sonstige elektronische Dienstleistung nach § 3a Abs. 5 UStG?
eine Personenbeförderungsleistung nach § 3b UStG?
eine Güterbeförderungsleistung oder eine damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistung nach § 3b UStG oder § 3a Abs. 8 UStG?
Liegen besondere Restaurationsumsätze nach § 3e UStG vor?
6. Steuerbefreiung (§ 4 UStG, § 4b UStG, §§ 6 bis 8 UStG)
Liegt eine Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und § 6 UStG vor?
Liegt eine Lohnveredelung an einem Gegenstand der Ausfuhr nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und § 7 UStG vor?
Liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b und § 6a UStG vor?
Liegt ein Umsatz für die Seeschifffahrt oder für die Luftfahrt nach § 4 Nr. 2 und § 8 UStG vor?
Liegt ein steuerbefreiter innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 4b UStG vor?
Finden die Sonderregelungen zum Konsignationslager nach § 6b UStG Anwendung?
Folgende weitere Katalogleistungen können steuerbefreit sein:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art der Leistung | Rechtsgrundlage |
Grenzüberschreitende Güterbeförderung
oder eine damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistung | |
Lieferung von Gegenständen der Anlage 1
zum
UStG in Zusammenhang mit
einem Umsatzsteuerlager | |
Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert | |
Bestimmte Vermittlungsleistungen | |
Bestimmte Umsätze der Bundesbahn | |
Lieferungen für vorübergehend in das
Inland eingeführte Gegenstände | |
Personenbeförderung zwischen
inländischen Seehäfen und Helgoland | |
Restaurationsumsätze in der
Seeschifffahrt | |
Bestimmte Lieferungen und sonstige
Leistungen an Streitkräfte des Nordatlantikvertrages, diplomatische Missionen
und internationale Einrichtungen | |
Gewährung und Vermittlung von
Krediten | |
Umsätze von gesetzlichen
Zahlungsmitteln | |
Umsätze im Geschäft mit
Forderungen | |
Umsätze im Einlagengeschäft | |
Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren
| |
Umsätze mit Gesellschaftsanteilen | |
Übernahme von Verbindlichkeiten | |
Verwaltung von Investmentvermögen und
Versorgungseinrichtungen | |
Umsätze von amtlichen Wertzeichen | |
Umsätze, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz
fallen | |
Umsätze, die unter das
Rennwett- und Lotteriegesetz
fallen | |
Umsätze aufgrund eines
Versicherungsverhältnisses im Sinne des
Versicherungsteuergesetzes | |
Verschaffung von
Versicherungsschutz | |
Umsätze aus der Tätigkeit als
Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler | |
Umsätze der TELEKOM und Deutsche
Telekom AG in der Zeit von 1993 bis 1995 | |
Bestimmte ab ausgeführte
Post-Universaldienstleistungen | |
Vermietung und Verpachtung von
Grundstücken | |
Kaufanwartschaftsverhältnisse | |
Dingliche Nutzungsrechte an
Grundstücken | |
Leistungen von Gemeinschaften der
Wohnungseigentümer nach dem
Wohnungseigentumsgesetz | |
Heilbehandlungen der Humanmedizin | |
Krankenhausbehandlungen und stationäre
ärztliche Heilbehandlungen durch bestimmte Einrichtungen | |
Leistungen von Einrichtungen zur
hausarztzentrierten Versorgung oder zur besonderen ambulanten ärztlichen
Versorgung | |
Leistungen von Einrichtungen zur
integrierten Versorgung | |
Infektionshygienische Leistungen | |
Umsätze der gesetzlichen Träger der
Sozialversicherung | |
Umsätze von Medizinischen Diensten der
Krankenversicherung | |
Bestimmte Eingliederungsleistungen und
Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Bereich der Sozialfürsorge | |
Bestimmte Pflege- und
Betreuungsleistungen durch soziale Einrichtungen | |
Lieferungen von menschlichen Organen,
menschlichem Blut und Frauenmilch | |
Beförderungen von kranken und
verletzten Personen mit besonders eingerichteten Fahrzeugen | |
Leistungen der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit | |
Bestimmte Umsätze im Bereich
politischer Parteien | |
Umsätze von Blinden und
Blindenwerkstätten | |
Umsätze bestimmter kultureller
Einrichtungen | |
Umsätze aus Veranstaltungen von
Theatervorführungen und Konzerten | |
Umsätze von bestimmten Schulen und
Lehrern, die dem Schul- und Bildungszweck dienen | |
Bestimmte Umsätze aus Veranstaltungen
wissenschaftlicher, belehrender, kultureller oder sportlicher Art durch
bestimmte Einrichtungen | |
Umsätze der Einrichtungen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen einschließlich der Beherbergung und
Beköstigung | § 4 Nr. 23 Buchst. a und b UStG |
Verpflegungsdienstleistungen gegenüber Studierenden und Schülern an Hochschulen | |
Bestimmte Leistungen des
Jugendherbergswesens | |
Bestimmte Leistungen im Rahmen der
Kinder- und Jugendhilfe durch bestimmte Einrichtungen | |
Ehrenamtliche Leistungen | |
Personalgestellung von religiösen und
weltanschaulichen Einrichtungen | |
Personalgestellung von land- und
forstwirtschaftlichen Arbeitskräften und Betriebshelfern | |
Lieferungen von Gegenständen mit
Vorsteuerausschluss oder Verwendung für eine steuerfreie Tätigkeit ohne
Vorsteuerabzugsberechtigung | |
Bestimmte Umsätze von selbständigen Personenzusammenschlüssen |
7. Optionsmöglichkeit (§ 9 UStG)
Kann auf die Steuerbefreiung verzichtet werden?
Der Verzicht ist nach § 9 Abs. 1 UStG möglich für steuerfreie Umsätze,
die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG),
aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG),
aus Kaufanwartschaftsverhältnissen (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. b UStG),
aus dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. c UStG),
aus Leistungen von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 4 Nr. 13 UStG) und
von Blinden und Blindenwerkstätten (§ 4 Nr. 19 UStG).
Unterliegen Optionsumsätze i. S. des § 4 Nr. 9 Buchst. a und § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a und b UStG den Einschränkungen des § 9 Abs. 2 und Abs. 3 UStG?
8. Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG, § 17 UStG)
Wie hoch ist das Entgelt (abzüglich der Umsatzsteuer) für die entgeltliche Leistung?
Liegt ein Tausch oder tauschähnlicher Umsatz vor?
Liegt ein Mehrzweckgutschein vor?
Wie hoch ist das Entgelt für die unentgeltliche Leistung?
Liegen Entgeltminderungen i. S. des § 17 UStG vor?
9. Steuersatz (§ 12 UStG)
Liegen Ermäßigungstatbestände nach § 12 Abs. 2 UStG zu 7 % vor? Dies ist oder sind
die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb von bestimmten Gegenständen der Anlage 2 zum UStG,
die Vermietung von bestimmten Gegenständen der Anlage 2 zum UStG,
die Aufzucht und das Halten von Vieh, Pflanzenzucht und Leistungsprüfungen für Tiere,
die Vatertierhaltung, Förderung der Tierzucht,
die Umsätze der Zahntechniker und bestimmte Umsätze der Zahnärzte,
die Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen und Darbietungen von Künstlern,
die Überlassung von Filmen und Filmvorführungen,
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte,
die Umsätze von Zirkusunternehmen, Schaustellern und zoologischen Gärten,
bestimmte Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Einrichtungen sowie von Zusammenschlüssen steuerbegünstigter Einrichtungen,
bestimmte Leistungen der Schwimm- und Heilbäder und von Kureinrichtungen,
bestimmte Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Schiffen, im Verkehr mit Taxen und Fähren, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art,
die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen und Campingflächen.
die Überlassung von bestimmten elektronischen Erzeugnissen einschließlich des Zugangs zu Datenbanken.
Liegen Tatbestände nach § 12 Abs. 3 UStG mit einem Nullsteuersatz vor?
10. Entstehung der Umsatzsteuer (§ 13 UStG, § 13b UStG, § 20 UStG)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sachverhalt | Zeitpunkt der Entstehung der
Umsatzsteuer |
Werden die Umsätze nach
vereinbarten Entgelten versteuert? | Die USt entsteht mit Ablauf des
Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. |
Werden die Umsätze nach
vereinnahmten Entgelten versteuert? | Die USt entsteht mit Ablauf des
Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. |
Liegen Teilleistungen vor? | Die USt entsteht mit Ablauf des
Voranmeldungszeitraums, in dem die Teilleistungen ausgeführt worden sind. |
Liegt ein innergemeinschaftlicher
Erwerb vor? | Die USt entsteht mit Ausstellung der
Rechnung, spätestens mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats. |
Liegt ein innergemeinschaftlicher
Erwerb eines neuen Fahrzeugs vor? | Die USt entsteht am Tag des Erwerbs.
|
Liegt ein Fall der
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vor? | Die USt entsteht mit Ablauf des
Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist oder mit
Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des dem Erwerb folgenden
Kalendermonats. |
Liegt ein Fall der Sonderregelung des § 18i UStG vor? | Die USt entsteht mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Abs. 1c Satz 1 UStG, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. |
Liegt ein Fall der Sonderregelung des § 18j UStG vor? | Die USt entsteht mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Abs. 1d Satz 1 UStG, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. |
Liegt ein Fall der Sonderregelung des § 18k UStG vor? | Die USt entsteht mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Abs. 1e Satz 1 UStG, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. |
Liegt ein Fall der Sonderregelung des § 3 Abs. 3a UStG vor? | Die USt entsteht zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung angenommen wurde. |
11. Steuerschuldnerschaft (§ 13a UStG, § 13b UStG)
Steuerschuldner ist grundsätzlich der leistende Unternehmer. Für folgende Umsätze schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren):
Werklieferungen, sonstige Leistungen sowie Lieferungen von Erdgas, Elektrizität, Wärme oder Kälte als Wiederverkäufer eines im Ausland ansässigen Unternehmers,
Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens,
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen,
Bauleistungen, einschließlich Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, wenn der Leistungsempfänger selbst Bauleistungen ausführt,
Lieferungen von Gas und Elektrizität als Wiederverkäufer,
Übertragung von Emmissionszertifikaten, von Gas- und Elektrizitätszertifikaten,
Lieferungen von Industrieschrott und Altmetallen nach Anlage 3 des UStG,
Gebäudereinigungsleistungen, wenn der Leistungsempfänger selbst Gebäudereinigungsleistungen ausführt,
Lieferungen von bestimmtem Gold,
Lieferungen von Mobiltelefonen, Tablets, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen (Mindestbetrag 5.000 €),
Lieferungen von edlen und unedlen Metallen nach Anlage 4 des UStG (Mindestbetrag 5.000 €),
Telekommunikationsleistungen an Wiederverkäufer.
12. Vorsteuerabzugsberechtigung (§ 15 Abs. 1 - 1b UStG, § 14 UStG)
Die Vorsteuerabzugsberechtigung setzt voraus:
das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Rechnung (§ 14 UStG),
den Ausweis der gesetzlich geschuldeten Steuer in der Rechnung,
eine bezogene Lieferung oder sonstige Leistung von einem anderen Unternehmer,
einen Leistungsbezug für sein Unternehmen; bei Lieferungen mindestens 10%ige Nutzung.
Abzugsfähig sind auch:
die entstandene Einfuhrumsatzsteuer,
die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb und
die Steuer aus der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Wurde bei Anzahlungen oder Vorauszahlungen die Zahlung geleistet?
Bestehen Vorsteuerabzugsverbote für
Fälle von bestimmten nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben?
die Verwendung von Grundstücken für den nicht unternehmerischen Bereich?
13. Höhe der Vorsteuer (§ 15 UStG, § 14 UStG)
Liegen Vorsteuerbeschränkungen vor für
die Verwendung der Eingangsleistung für steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung?
die Verwendung der Eingangsleistung für Auslandsumsätze, für die – wenn sie im Inland ausgeführt würden – keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht?
die Verwendung der Eingangsleistung für gemischte Umsätze?
14. Vorsteuerberichtigung (§ 15a UStG, § 17 UStG)
Sind Vorsteuern wegen der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen?
Sind Vorsteuern wegen Änderung der Verhältnisse in einem Folgezeitraum für bestimmte Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen zu berichtigen?
15. Berechnung der Steuerschuld (§ 16 UStG)
Die Steuer wird wie folgt berechnet:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
+ | Umsatzsteuer für steuerpflichtige
ausgeführte Umsätze |
+ | Umsatzsteuer für steuerpflichtige
bezogene innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) |
+ | Umsatzsteuer für steuerpflichtige
bezogene Leistungen aus Umsätzen nach
§ 13b
UStG |
= | Gesamte Umsatzsteuer |
- | Vorsteuerbeträge nach
§ 15 UStG
(einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) |
- / + | Vorsteuerberichtigung nach
§ 15a
UStG |
= | Zahllast oder Erstattungsanspruch |
16. Entrichtung der Umsatzsteuer (§ 18 UStG, §§ 46 - 48 UStDV)
Bei Übermittlungspflicht von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
monatlich (Jahressteuer des Vorjahres mehr als 7.500 €) oder vierteljährlich (Jahressteuer des Vorjahres nicht mehr als 1.000 €),
am 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums (Monat oder Quartal).
Bei Übermittlung einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung binnen eines Monats nach der Übermittlung.
Möglichkeit der ständigen Fristverlängerung der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat bei Zahlung einer Sondervorauszahlung.
17. Sonderregelungen
Das Umsatzsteuergesetz enthält die folgenden Sonder- und Zusatzregelungen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sachverhalt | Rechtsgrundlage |
Steuervergütung für Leistungsbezüge zur Verwendung zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken im Drittlandsgebiet | |
Steuervergütung für Leistungsbezüge europäischer Einrichtungen | |
Fahrzeuglieferer als
Nichtunternehmer | |
Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder
Pfändung von Forderungen | |
Zusätzliche Pflichten bei der
Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen | |
Aufbewahrung von Rechnungen | |
Unrichtiger oder unberechtigter
Steuerausweis | |
Beförderungseinzelbesteuerung | |
Besteuerungsverfahren für elektronische
Dienstleistungen von Drittlandsunternehmern | |
Besteuerungsverfahren für Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder | |
Vorsteuervergütungsverfahren für
ausländische Unternehmer | |
Regelungen zur Abgabe der
Zusammenfassenden Meldung | |
Gesonderte Erklärungspflicht für
bestimmte innergemeinschaftliche Tatbestände | |
Meldepflicht bei
innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge an Nichtunternehmer | |
Auskunftspflicht des Unternehmers bei
innergemeinschaftlichen Vorgängen | |
Bestätigungsverfahren von
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern | |
Sicherheitsleistungen bei
Erstattungsansprüchen | |
Vorsteuervergütungsverfahren in anderen
Mitgliedstaaten (bis ) | |
Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen | |
Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen | |
Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 € | |
Besteuerungsverfahren von
elektronischen Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten | |
Besteuerung der Kleinunternehmer | |
Aufzeichnungspflichten | |
Regelungen der Fiskalvertretung | |
Besondere Aufzeichnungspflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes / einer elektronischen Schnittstelle | |
Vorsteuerpauschalierung für
steuerbegünstigte Einrichtungen | |
Pauschalierung von land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben | |
Sonderregelungen für
Reiseleistungen | |
Sonderregelung für Gebrauchtwaren
(Differenzbesteuerung) | |
Sonderregelungen für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte | |
Sonderregelungen für Umsätze mit Anlagegold | |
Haftungsregelung für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes / einer elektronischen Schnittstelle | |
Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung | |
Sonderregelungen für bestimmte
Leistungen und Einrichtungen, z. B. grenzüberschreitende Flugleistungen,
Besteuerung eines Konsortiums auf Grundlage einer EU- Verordnung, Umsätze
bestimmter Streitkräfte, z. B. NATO-Truppen | |
Bußgeldvorschriften | |
Strafvorschriften | |
Anwendungs- und Übergangsregelungen für Änderungen im
UStG | |
Regelungen zur Erteilung einer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | |
Regelungen zur Durchführung einer
Umsatzsteuer-Nachschau | |
Zeitlich begrenzte Gesetzesfassungen / Änderung der Steuersätze | |
Regelungen über zivilrechtliche
Ausgleichsansprüche für umsatzsteuerliche Mehr- oder Minderbelastungen |
Zu bestimmten Vorschriften des UStG wurden durch Rechtsverordnung Regelungen in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) getroffen.
III. Beispielsfall
U betreibt seit mehreren Jahren in Potsdam einen Handel mit Kraftfahrzeugen. Er versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten und unterliegt der Regelbesteuerung. U ist zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. U liefert am einen neuen Pkw an den Privatkunden P für 30.000 € brutto. Der Pkw wurde durch Übergabe der Schlüssel gegen Barzahlung auf dem Betriebsgelände des U übergeben.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sachverhalt | Fragestellung | Lösung |
Verkauf eines PKW durch U | • Liegt eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) vor • durch einen Unternehmer? | ja |
Potsdam | • im Inland? | ja |
30.000 € brutto | • gegen Entgelt? | ja |
Handel mit Pkw | • im Rahmen des Unternehmens? | ja |
- | • Liegt eine Einfuhr vor? | nein |
- | • Liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor? | nein |
2. Unternehmereigenschaft und Unternehmen (§ 2 UStG) | ||
Handel mit Pkw | • Liegt eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor? | ja |
Handel mit Pkw | • Besteht eine Selbständigkeit? | ja |
Handel mit Pkw | • Wird die Tätigkeit nachhaltig ausgeübt? | ja |
Handel mit Pkw | • Besteht die Absicht, Einnahmen zu erzielen? | ja |
Handel mit Pkw | • Welche weiteren gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten werden für die Bestimmung des Unternehmens ausgeübt? | unerheblich |
3. Leistungsart (§ 3 UStG) | ||
Verkauf eines PKW durch U | • Liegt eine Lieferung vor? | ja |
Verkauf eines PKW durch U | • Liegt eine Werklieferung vor? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Handelt es sich um ein Kommissionsgeschäft? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Handelt es sich um eine Lieferung mittels elektronischer Schnittstelle? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Handelt es sich um eine Gehaltslieferung? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Liegt eine sonstige Leistung vor? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Liegt eine Werkleistung vor? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Handelt es sich um eine Dienstleistungskommission? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Handelt es sich um einen Tausch oder eine tauschähnliche Leistung? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Handelt es sich um einen Gutschein? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Liegt eine unentgeltliche Wertabgabe vor? | nein |
Übergabe der Schlüssel am in Potsdam | • Findet eine Warenbewegung statt? | ja |
Übergabe der Schlüssel am in Potsdam | • Wo beginnt oder endet die Warenbewegung des gelieferten oder des erworbenen Gegenstands? | Potsdam |
Übergabe der Schlüssel am in Potsdam | • Wo wird die Verfügungsmacht verschafft? | Potsdam |
Übergabe der Schlüssel am in Potsdam | • Liegt ein Reihengeschäft vor? | nein |
Übergabe der Schlüssel am in Potsdam | • Liegt eine Lieferung aus dem Drittland nach § 3 Abs. 8 UStG vor? | nein |
Übergabe der Schlüssel am in Potsdam | • Liegen Versandhandelslieferungen bzw. Fernverkäufe nach § 3c UStG vor? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Liegen besondere Restaurationsumsätze nach § 3e UStG vor? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | • Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte nach § 3g UStG ? | nein |
entfällt, da eine Lieferung | ||
entfällt, da keine grenzüberschreitende Warenbewegung und keine steuerbefreite Katalogleistung vorliegt | ||
7. Optionsmöglichkeit (§ 9 UStG) | ||
entfällt, da keine steuerbefreite Lieferung vorliegt | ||
30.000 € brutto | • Wie hoch ist das Entgelt (abzüglich der Umsatzsteuer) für die entgeltliche Leistung? | 25.210,08 € netto |
30.000 € brutto | • Liegt ein Tausch oder tauschähnlicher Umsatz vor? | nein |
30.000 € brutto | • Liegt ein Mehrzweckgutschein vor? | nein |
30.000 € brutto | • Wie hoch ist das Entgelt für die unentgeltliche Leistung? | entfällt |
30.000 € brutto | • Liegen Entgeltminderungen i. S. des § 17 UStG vor? | nein |
9. Steuersatz (§ 12 UStG) | ||
Der Steuersatz beträgt 19 %, die Umsatzsteuer beträgt 4.789,92 €. Ein Ermäßigungstatbestand nach § 12 Abs. 2 UStG zu 7 % liegt nicht vor | ||
U versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten | Werden die Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert? | ja,
die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungs-zeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.
|
U versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten | Werden die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | Liegen Teilleistungen vor? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | Liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | Liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Fahrzeugs vor? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | Liegt ein Fall der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vor? | nein |
Verkauf eines PKW durch U | nein | |
Verkauf eines Pkw durch U | Liegt ein Fall der Sonderregelung des § 3 Abs. 3a UStG vor? | nein |
11. Steuerschuldnerschaft (§ 13a UStG , § 13b UStG) | ||
entfällt, da kein Tatbestand der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vorliegt. Der Empfänger des Pkws ist eine Privatperson |
Haben Sie eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de.