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LSG Hessen Urteil v. - L 7 AL 145/14

Gesetze: SGB III § 26 Abs. 2; SGB III § 28a

Leitsatz

Leitsatz:

Das Merkmal der Unmittelbarkeit in § 26 Abs. 2 SGB III ist nur erfüllt, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezuges der Leistungen nach § 26 Abs. 2 SGB III nicht mehr als ein Monat liegt.

Fundstelle(n):
KAAAF-72155

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