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§ 25 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf den ab 2018 anzuwendenden IFRS 15. Wegen IAS 18 wird verwiesen auf → § 25 „alte Fassung” in der 12. Auflage, außerdem auf die Online-Version des Kommentars (Haufe-Index 7641269), → § 25 „alte Fassung” in der 12. Auflage, außerdem auf die Online-Version des Kommentars (HI7641269) wegen des ebenfalls durch IFRS 15 aufgehobenen IAS 11 auf → § 18.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Überblick
1 IFRS 15 ersetzt mit Wirkung ab 2018 die bisherigen Erlösstandards IAS 11 (Erlöse aus Fertigungsaufträgen) und IAS 18 (andere Umsatzerlöse). In systematischer Reihenfolge verlangt die Anwendung von IFRS 15 die Beantwortung folgender Fragen:
Betrifft der potenzielle Ertrag einen Erlös gegenüber Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 15 (Rz 2)?
Existiert ein wirksamer Vertrag oder eine zusammenzufassende Gruppe von Verträgen mit wirtschaftlichem Gehalt (Rz 3)?
Welche unterscheidbaren Leistungsverpflichtungen (Rz 4) und
welchen Transaktionspreis (Rz 5) begründet der Vertrag?
Wie ist der Transaktionspreis bei mehreren Leistungsverpflichtungen aufzuteilen (Rz 5)?
Zu welchem Zeitpunkt oder in welchem Zeitraum ist die jeweilige Leitungsverpflichtung erfüllt, der Umsatz ...