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§ 28a Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 39, IAS 32 und IFRS 7 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Die Regelungen von IFRS 9 werden unter Rz 154 ff. dargestellt.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1Zur Absicherung finanzieller Risiken können Unternehmen die Risiken eines Grundgeschäfts durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäfts minimieren (hedgen). Aus ökonomischer Sicht zählt nur das Gesamtergebnis aus Grund- und Sicherungsgeschäft. Das hedging ist effektiv und erfolgreich, wenn dieses Gesamtergebnis weitgehend immun gegen die Änderung der Risikovariablen ist. Aus bilanzieller Perspektive kann nicht ohne Weiteres auf das Gesamtergebnis abgestellt werden. Ein solches Vorgehen könnte nicht nur dem Einzelbewertungsprinzip widersprechen, sondern außerdem gegen das Stichtagsprinzip verstoßen, wenn etwa das Sicherungsgeschäft bereits jetzt bilanzwirksam ist, das Grundgeschäft aber erst in Folgeperioden. In den IFRS finden sich daher restriktive Anforderungen an die bilanzielle Berücksichtigung von Sicherungszusammenhängen (hedge accounting).
2 Die Notwendigkeit für spezielle...