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§ 18 Fertigungsaufträge
Vorbemerkung
Die Kommentierung beruht auf IAS 11 in der bis 2017 anwendbaren aktuellen Fassung. Wegen des ab 2018 wirksamen Ersatzes von IAS 11 (und IAS 18) durch IFRS 15 wird auf Rz 85 sowie → § 25 verwiesen.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Zielsetzung und Einordnung von IAS 11, Verhältnis zu IAS 18 und IAS 2
1 IAS 11 behandelt insbesondere die Frage, wie bei Fertigungsaufträgen (construction contracts), die sich über mehr als eine (Berichts-)Periode erstrecken, Erlöse, Aufwendungen und Gewinne zeitlich zu verteilen sind.
2Während IAS 18 allgemein den Zeitpunkt der Ertrags- bzw. Erlösrealisierung regelt (→ § 25), enthält IAS 11 besondere Vorschriften für (i. d. R. langfristige) Auftragsfertigung. Im Übrigen fallen bei formaler Betrachtung Dienstleistungen (z. B. kundenspezifische Softwarefertigung oder Anfertigung von Steuererklärungen) nicht in den Anwendungsbereich von IAS 11. IAS 18 enthält jedoch hier für die Zwecke der Umsatz- und Gewinnrealisierung (nicht hingegen für Zwecke des Ausweises und des Anhangs) analoge, z. T. wortgleiche Regelungen (Rz 8).
3Aus der Sicht der Bilanz ist IAS 2 derallgemeine Standard für die Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen ...