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Verfahrensrecht – Rechtsweg für Auskunftsverlangen im Zusammenhang mit Steuer-CDs (VG)
Für Rechtsstreitigkeiten, die sich gegen das Auskunftsverlangen des Finanzausschusses des Landtages im Zusammenhang mit sogenannten Steuer-CD-Datensätzen richten, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet, so das Verwaltungsgericht Saarland in seiner Pressemitteilung vom 5. 4. 2016. Zuständig sind die Finanzgerichte.
Hierzu führt das VG Saarland weiter aus:
Nach Auffassung des Gerichts betreffen die Rechtsstreite Abgabenangelegenheiten, für die gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO der Finanzrechtsweg gegeben ist.
Eine Abgabenangelegenheit liegt immer dann vor, wenn der Streitgegenstand des Rechtsstreits die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden betrifft.
Dementsprechend handelt es sich bei Klagen auf Einsichtnahme in die von Finanzbehörden geführten Akten ode...