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Erbschaftsteuer – Steuerfreier Erwerb eines Familienheims (Gleich lautende Erlasse)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung der neueren BFH-Rechtsprechung in Bezug auf die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG Stellung genommen.
Hintergrund 1: Der BFH hat in dem Urteil vom - II R 13/13 (BStBl 2016 II S. 223) die Steuerbefreiung für die Zuwendung eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG abgelehnt, weil der Erwerber aus beruflichen Gründen von vornherein gehindert war, die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Hinsichtlich der Befreiung ist es weiterhin als unschädlich anzusehen, wenn die Pflegebedürftigkeit des Erwerbers im Zeitpunkt des Erwerbs die Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr zulässt oder ein Kind wegen seiner Minderjährigkeit im Zeitpunkt des Erwerbs rechtlich gehindert ist...