Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte - Lösungsheft
4. Aufl. 2016
Print-ISBN: 978-3-470-64474-5
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Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte - Lösungsheft (4. Auflage)
I. Einnahmenüberschussrechnung
Lösung zu Aufgabe 52:
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Euro |
Euro | |||
BA | BE | |||
vorläufige
Betriebseinnahmen | 94.230,00 | |||
vorläufige
Betriebsausgaben | 43.090,00 | |||
Korrekturen/Ergänzungen: | ||||
1. | Warenentnahmen für Zwecke
außerhalb des Unternehmens sind mit ihrem Teilwert (= Wiederbeschaffungskosten)
brutto anzusetzen. Die auf die Warenentnahme entfallende USt ist also noch als
Einnahme zu erfassen: | 95,00 | ||
2. | Bei der Gewinnermittlung
nach
§ 4
Abs. 3 EStG sind Teilwertabschreibungen auf Waren nicht
zulässig. Korrektur: | – 4.000,00 | ||
3. | Betriebseinnahme erst bei
Zahlungszufluss, also 2017; Korrektur 2016: | – 150,00 | ||
4. | Die Zinsen für Januar
werden dem Januar 2017 zugerechnet (Zurechnungsprinzip
§ 11 Abs. 2
Satz 2 EStG), weil „kurze Zeit“ erfüllt ist
(regelmäßig wiederkehrende Ausgaben); Korrektur zu hoch erfasster Betriebsausgaben 2016: | – 250,00 | ||
5. | AfA
§ 7 EStG ist
Betriebsausgabe; 2016: 6.000 € • 10 % (§ 7 Abs. 1 EStG) • 2/12 = Die Vorsteuer ist erst in 2017 (zum Zeitpunkt der Bezahlung) Betriebsausgabe. | 100,00 | ||
6. | Anzahlungen auf
Warenlieferungen sind Betriebsausgaben zum
Zahlungszeitpunkt; Betriebsausgabe 2016: | 3.000,00 | ||
7. | gezahlte Vorsteue... |