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Track 22 | Heimunterbringung: Kosten für zusätzliche Pflegekräfte als außergewöhnliche Belastungen
Das FG München hat entschieden, dass die Kosten für die zusätzliche Beschäftigung privater Pflegekräfte nicht als angemessen anzusehen sind und daher nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, wenn die zu pflegende Person in einem Pflegeheim untergebracht ist. Das FG glaubte im Streitfall ein offensichtliches Missverhältnis der aufgewendeten Personalkosten zu dem erforderlichen Aufwand zu erkennen. Die Revision ist beim BFH anhängig.
Zu außergewöhnlichen Belastungen ist ein interessantes Verfahren beim VI. Senat des Bundesfinanzhofs anhängig.
Eine ältere Dame war an Parkinson erkrankt und lebte in einem Pflegeheim. Sie hielt die Betreuung dort nicht für ausreichend und beschäftigte zusätzlich private Pflegekräfte, die sich um sie kümmerten. Für die von diesen erbrachten Pflegeleistungen zahlte die gut situierte Steuerzahlerin in den Streitjahren monatlich mehr als 4.500 €. Für mich nicht nachvollziehbar, hat das Finanzgericht München die Aufwendungen für die zusätzliche Pflege insgesamt als unangemessen angesehen und daher nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Nach Meinung der Finanzrichter bestand ein of...