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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 21 | Direktversicherung: Zehn-Tage-Regelung beim Zufluss sonstiger Bezüge

Das FG Köln hatte sich mit einer Umwandlung von laufendem Arbeitslohn in Beiträge für eine Direktversicherung zu befassen. Eine Direktversicherung war im Dezember vereinbart, der erste Beitrag von der Versicherungsgesellschaft aber erst am 07.01. des Folgejahres abgebucht worden. Zugunsten des Steuerzahlers kam das FG zu dem Ergebnis, dass es sich um einen sonstigen Bezug handelt, so dass die Zehn-Tage-Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG anwendbar ist.

So langsam kommen wir zum Ende dieser Hör-CD. Wir informieren Sie jetzt noch über die neu anhängigen Verfahren, die wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben.

Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind nach einem positiven Urteil des Finanzgerichts Köln aus Sicht des Arbeitnehmers als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen anzusehen. Erfolgt die Zahlung an die Versicherung durch den Arbeitgeber innerhalb von zehn Tagen nach der Beendigung des Kalenderjahres, zu dem die Beiträge wirtschaftlich gehören, gelten die Einnahmen daher schon in diesem Jahr als bezogen – nach § 11 Abs. 1 EStG.

In § 38a Abs. 1 EStG ist geregelt: Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderja...