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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 17 | Umsatzsteuer: Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung

Die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umfasst nach einem aktuellen Urteil des BFH – entgegen Abschn. 4.12.1. Abs. 6 UStAE – die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt. Leistungen, die für die Nutzung einer gemieteten Immobilie nützlich oder sogar notwendig sind, können im Einzelfall entweder Nebenleistungen darstellen oder mit der Vermietung eine einheitliche Leistung bilden.

Zur Umsatzsteuer gibt es immer wieder überraschende Entscheidungen. Auch Rechtsfragen, die anscheinend schon seit Jahrzehnten geklärt sind, können durch unerwartete Urteile wieder problematisch sein. Ein Beispiel dafür sind die Nebenleistungen zu einer steuerfreien Vermietung von Grundstücken.

Im UStAE heißt es: Die Steuerbefreiung erstreckt sich – so wörtlich – „in der Regel” nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände, zum Beispiel auf das Büromobiliar. Dem hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs jetzt widersprochen.

Die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umfasst demnach die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt. Leistungen, d...