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Hessisches Finanzgericht   v. - 5 K 277/15

Gesetze: EStG § 77 Abs. 1

Kostenerstattung für das Vorverfahren bei ungerechtfertigter Zurückweisung eines Bevollmächtigten im Kindergeld Sachen

Leitsatz

  1. Die Kosten des Vorverfahrens wegen ungerechtfertigter Zurückweisung des Bevollmächtigten in einem Kindergeldverfahren sind analog § 77 EStG zu erstatten.

  2. Der Anwendungsbereich des § 70 EStG betrifft das gesamte Widerspruchsverfahren und ist nicht auf bestimmte Verfahrensgegenstände beschränkt.

Fundstelle(n):
ZAAAF-71755

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