Gebäudewertanteil eines Mietwohngrundstücks im Privatvermögen
Leitsatz
Die Aufteilung der Gesamtanschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude eines Mietwohngrundstücks im Privatvermögen ist
vorrangig anhand der im Sachwertverfahren ermittelten Verkehrswerte vorzunehmen, wenn dies nicht in besonders gelagerten Fällen
zu unangemessenen Ergebnissen führt (vgl. , BFH/NV 2008, 1668 m.w.N.).
Das Verhältnis der Verkehrswerte ist anhand der nicht marktangepassten Sachwerte zu ermitteln.
Die Anwendung des Sachwertverfahrens führt - ungeachtet wesentlicher Abweichungen bei einer Aufteilung im Ertragswertverfahren
- nicht deshalb zu einem unangemessenen Ergebnis, weil der Verkehrswert des bebauten Grundstücks über dem Substanzwert des
Gebäudes und des (fiktiv) unbebauten Grundstücks liegt und deshalb ein außergewöhnlich hoher Marktanpassungsfaktor angewendet
werden muss, um diesen Verkehrswert zu bestimmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 46 DStRE 2017 S. 5 Nr. 1 EFG 2016 S. 711 Nr. 9 BAAAF-71737
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