Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 5/2016 S. 131

Fördermittel: Neue Konditionen beim Bildungsscheck

Das Angebot „Bildungsscheck NRW“ richtet sich im individuellen Zugang (Privatpersonen) seit 2016 nur noch an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte und Berufsrückkehrer. Im betrieblichen Zugang (Unternehmen) wird eine Einkommensgrenze von 30.000 € bei Ledigen und 60.000 € bei Verheirateten eingeführt. Mehr zum Bildungsscheck NRW unter http://go.nwb.de/zeior.