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Stromsteuer | Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen
Nach dem sind Wechselrichter, mit denen aus solarer Strahlungsenergie erzeugter Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG von der Steuer befreit.